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Vorsicht Spannung

Diese Seite steht unter Spannung

Auf dieser Seite informieren wir Sie über Spannung und Strom rund um Ihr Freizeitfahrzeug. Als Grundlage dient uns hier die DIN-Norm VDE 0100 Teil 708 "Elektrische Anlagen auf Campingplätzen und in Caravans" in seiner Fassung vom 01.Oktober 1993.

Da die Vervielfältigung der VDE-Norm verboten ist, werden wir an entsprechender Stelle lediglich auf die Stelle in der Norm verweisen, um so einem eventuellen Rechtsstreit mit dem VDE-Verlag aus dem Wege zu gehen.

Die Norm kann jederzeit über den VDE - Verlag GmbH in 10625 Berlin bezogen werden.

Wer sich diese Artikel durchliest, wird als Laie sicherlich zu dem Schluss kommen, dass hier reichlich Fachchinesisch geschrieben steht. Damit hat der Betrachter sicherlich auch recht, denn die Überprüfung, Instandhaltung und Reparatur an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist eine Arbeit die NUR DURCH ELEKTROFACHKRÄFTE durchgeführt werden darf. Nur sie wissen, was bei den einzelnen Arbeiten zu beachten ist und kennen sich mit den gültigen Vorschriften aus.

Steckdosen an den Speisepunkten:
Steckdosen, die der Stromversorgung von bewohnbaren Freizeitfahrzeugen dienen, müssen in ihrer Bauart der IEC 309-2 entsprechen. Die Umhüllung der Steckdose muß aus flammwidrigem Werkstoff sein. Die Umhüllung muß der Prüfung nach IEC 695-2-1 genügen. Für Teile, die stromführende Teile in ihrer Lage halten, ist eine Prüftemperatur von 850°C, für andere Teile 650°C anzuwenden, sofern nicht andere Werte in einschlägigen Betriebsmittelnormen genannt sind.

Der Bemessungsstrom muss dem Leistungsbedarf entsprechen und mindestens 16A betragen.
Mindestens eine Steckdose muss für den Anschluss eines jeden bewohnbaren Freizeitfahrzeuges vorhanden sein.
Für jede Steckdose muß eine nur ihr zugeordnete Überstrom-Schutzeinrichtung vorhanden sein.
Die Steckdosen sind durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen zu schützen, deren Nennfehlerstrom nicht mehr als 30mA betragen darf. Eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung darf nicht mehr als drei Steckdosen schützen.

Leitung zwischen Speisepunkt und Caravan:
Die elektrische Verbindung zwischen der Steckdose im Speisepunkt und dem bewohnbaren Freizeitfahrzeug muss sich zusammensetzen aus:

farbliche Kennzeichnung : Schutzleiter = zweifarbig grün/gelb
Neutralleiter = blau

Im Caravan:
Die Kabel- und Leitungsanlage muß einen Schutzleiter enthalten, der mit dem Schutzkontakt der Anschlußdose (Gerätestecker) und mit allen Körpern der elektrischen Betriebsmittel sowie den Schutzkontakten der Steckdosen im Caravan verbunden ist.

Die elektrische Anlage im Caravan darf aus einem oder aus mehreren voneinander unabhängigen Anlagenteilen bestehen. Jeder unabhängige Anlagenteil muß über einen eigenen Anschluß versorgt werden.
Folgende Leitungsbauarten sind im Caravan zu verwenden:
- Aderleitungen mit feindrähtigen Leitern (H07 V-K) in Isolierrohren,
- mehrdrähtige Leiter (H07 V-R) in Isolierrohren,
- Gummischlauchleitungen mit Polychloropenmantel (H05 RN-F).
Isolierrohre müssen der IEC 614 entsprechen. Polyethylenrohre dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Leitungsquerschnitte im Caravan:
Die Leitungsquerschnitte müssen entsprechend der Leistung der im Caravan zu versorgenden Bertriebsmittel bemessen sein.
Der Mindestquerschnitt von 1,5mm² Cu darf nicht unterschritten werden.
Schutz gegen mechanische Beschädigung:
Da das gesamte Kabel- und Leitungssystem Erschütterungen ausgesetzt ist, müssen alle Leitungen durch ihre Anordnung oder durch zusätzliche Maßnahmen gegen mechanische Beschädigung gesichert werden.
Führen Leitungen durch Bauteile aus leitfähigem Werkstoff, so müssen sie durch geeignete Überzüge oder Tüllen geschützt werden, die sicher befestigt sind.
Es muß Vorsorge getroffen werden, daß keine mechanische Beschädigung durch scharfkantige Teile oder durch Abrieb erfolgen kann.
Getrennte Leitungsführung:
Leitungen von Schutzkleinspannungs-Stromkreisen (in Caravan meist 12V), sind getrennt von Leitungen anderer Stromkreise zu verlegen und so anzuordnen, daß die Gefahr einer gegenseitigen Berührung beider Leitungssysteme ausgeschlossen ist.

Leitungswege im Caravan:
Alle Leitungen, die nicht in Rohren oder Kanälen verlegt sind, müssen mit Isolierschellen befestigt sein, bei senkrechter Leitungsführung mit einem Abstand von max. 40cm und bei waagrechter Leitungsführung von max. 25cm. Innerhalb von unzugänglichen Verlegungsbereichen müssen Leitungen aus einem Stück bestehen.
Anschlüsse und Verbindungen von Leitungen müssen in geeignete Dosen, durch die ein mechanischer Schutz sichergestellt ist, ausgeführt werden. Sofern die Abdeckung der Dose ohne Werkzeug entfernt werden kann, müssen die Anschlüsse isoliert sein.
Leitungsrohre und -kanäle, sowie Verbindungsdosen müssen aus einem nichtbrennbaren Werkstoff nach IEC 695-2-1 bestehen.
In einem Fach, das zur Aufnahme von Gasflaschen vorgesehen ist, dürfen Kabel und Leitungen weder vorhanden sein noch hindurchgeführt werden.

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