
Tempo 100
immer häufiger anzutreffen
In Sachen Tempo 100 hat sich in der letzten Zeit einiges getan.
Die wichtigsten Änderungen sind die Aufhebung der festgeschriebenen Fahrzeugkombinationen und die Anhebung der Gewichtsfaktoren unter bestimmten technischen Voraussetzungen. Die bisher erteilten 100 km/h -Genehmigungen bleiben gültig.
Wohnanhänger können eine Tempo 100 Zulassung bekommen, wenn Sie folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen:
Wenn keine Stabilisierungseinrichtung vorhanden ist, dann muss das
zulässige Gesamtgewicht des
Wohnwagens ≤ 0,8 * Leergewicht des Zugfahrzeugs sein.
Beispiel 1:
Der Wohnwagen erfüllt alle 4 Punkte in der obigen Auflistung. Der Pkw hat ein Leergewicht von 1625 kg. Dann darf
der Wohnwagen ein zulässiges Gesamgewicht von höchstens 1625 kg haben.
Beispiel 2 (Der Wohnwagen hat keine Stabilisierungseinrichtung):
Der Pkw hat ein Leergewicht von 1625 kg.Dann lautet die Rechnung:
1625 kg * 0,8 = 1300 kg
Das zulässige Gesamtgewicht des Caravans darf hier die 1300 kg nicht überschreiten.
Weiterhin müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Zuletzt sei noch ausdrücklich darauf hingewiesen, wer eine "alte" 100er Zulassung für sein Gespann (sprich Fahrzeugkombination) besitzt, hat auch weiterhin einen Bestandschutz darauf. Wer jedoch sein Zugfahrzeug wechselt, muss den Caravan erneut bei einer geeigneten KFZ-Prüfstelle vorführen, um dort den Caravan für die "neue" 100er Zulassung prüfen zu lassen.
Wie üblich: alle Angaben ohne Gewähr.