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Die Gasseite
Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen (G607)

Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen müssen bzw. Wohnanhängern sollten alle 2 Jahre überprüft und einer Sicht-, Dichtheits-, Funktions- und Brennprüfung unterzogen werden.

Bei bestandener Prüfung stellt Ihnen Ihr DVGW-Sachkundiger die entsprechende Bescheinigung aus und bringt die Plakette an ihrem Fahrzeug an.

Wer auf diesen Seiten Tipps sucht, um mit wenigen Handgriffen irgendwelche defekten Sicherheitseinrichtungen zu umgehen, der ist hier falsch. An dieser Stelle, wie auch auf zahlreichen anderen Seiten, soll mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, wie wichtig eine intakte Gasanlage ist und welch wichtige Bedeutung die Prüfung gem. DVGW nach Arbeitsblatt G607 hat. Gas und Strom, letzteres wird unter einer eigenen Seite erläutert, haben die Eigenschaften, dass man ihre Gefährlichkeit allzu leicht unterschätzt. Da sind marode Schläuche, überalterte Wärmetauscher oder defekte Brenner, die weiterhin in Betrieb genommen werden, weil der Betreiber der Meinung ist, er brauche eine Gasprüfung nicht durchführen zu lassen. Wer dieser Meinung ist, sollte sich in Fachkreisen über die Notwendigkeit dieser Auflagen informieren lassen, zumal nicht nur sein eigenes oder das Leben seiner Familie davon abhängt, sondern auch das Leben seiner unmittelbaren Nachbarn. Sämtliche Wohnwagen, die auf unserem Campingplatz stehen, müssen gem. DVGW G607 geprüft sein. Der Stellplatznehmer ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der Zweijahresfrist zu wahren.

Unser 1.Vorsitzender, Hr. Klaus Gurski, ist DVGW-Sachkundiger und wird Ihnen gerne beratend zur Seite stehen. Er ist unter der Rufnummer 02351 / 948221 zu erreichen.

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